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Carbon-Leakage-Vermeidung mit Energiemanagement

Zum Erhalt der grenzüberschreitenden bzw. internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen in Deutschland hat die Bundesregierung im Frühjahr 2021 durch eine BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) erforderliche Maßnahmen und Beihilfen festgelegt. Dazu müssen bestimmte qualitative als auch quantitative Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss es sich um einen beihilfeberechtigten Sektor- bzw. Teilsektor (§5 BECV) handeln und zum anderen muss nach §7 der BECV eine Mindestschwelle erreicht werden. Unternehmen aus den berechtigten Sektoren erhalten abgestuft nach ihrer Emissionsintensität die Mehrkosten nach BEHG teilweise kompensiert. Die Teilkompensation wird bereits rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2021 gewährt. Zur Berechnung der Beihilfehöhe wird der Benchmarkansatz aus dem EU-Emissionshandel übernommen.

Beihilfeberechtigung nur mit einem zertifizierten Umwelt- oder Energiemanagementsystem

Des Weiteren muss das beihilfeberechtigte Unternehmen eine der folgenden Gegenleistungen erbringen, um die Beihilfe zu erhalten: Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001, ein Umweltmanagementsystem nach der Verordnung (EG) Nr.1221/2009 oder ab spätestens dem 01.01.2023 ein nicht zertifiziertes Energiemanagementsystem auf Basis der DIN ISO 50005. Darüber hinaus muss das Unternehmen nachweisen können, dass es die erhaltene Beihilfe für Investitionen getätigt hat, die entweder Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Produktionsprozesses darstellen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz beinhalten. Ersatzweise reicht für Unternehmen mit geringem Verbrauch fossiler Brennstoffe die Teilnahme in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke.

Mit dem Energiemanagementsystem Efficio können beihilfeberechtigte Unternehmen ihre Energieeffizienz sofort ökonomisch und ökologisch steigern. Über die Richtlinie Energiemanagementsystem mit Messtechnik, Modul 3 schafft das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusätzliche Anreize und fördert Energiemanagementsoftware und Inbetriebnahme, erforderliche Hardware sowie Installation mit bis zu 40 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Ein schneller Return-on-Investment ist damit garantiert.

Hintergrundinformationen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Der über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eingeführte nationale Emissionshandel führt für eine Reihe von Unternehmen zu einer spürbaren finanziellen Belastung. Gerade Unternehmen, die im grenzüberschreitenden und internationalen Wettbewerb stehen, können diese Mehrkosten nicht einfach in ihre Verkaufspreise einpreisen. Für Unternehmen, die dem nationalen Brennstoffemissionshandel unterliegen, entstehen durch die CO2-Bepreisung zusätzliche Kosten. Beim Einsatz fossiler Brennstoffe besteht daher die Gefahr, dass die Produktion betroffener Unternehmen infolge der CO2-Preis-bedingten Wettbewerbsnachteile ins Ausland abwandert und dort möglicherweise zu insgesamt höheren Emissionen führt, dem sogenannten Carbon-Leakage. Das mit dem nationalen Brennstoffemissionshandel verfolgte Ziel würde so konterkariert.

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